• null

    Buchhaltung

    Was sind die Unterschiede zwischen Buchhaltung und Buchführung?

    Oft werden beide Begriffe synonym genutzt. Aber bei der Buchhaltung geht es darum, alle Geschäftsvorfälle eines Unternehmens, die das Vermögen betreffen, zu dokumentieren und zu analysieren.

    Die Buchführung wiederum zeichnet all diese Vorgänge mit Hilfe von Belegen geordnet auf und kann dadurch den Erfolg des Unternehmens anhand von Zahlen eindeutig widerspiegeln.

     

    Das können wir für Sie tun:

    • Erstellung der Finanzbuchhaltung und der Anlagenbuchhaltung
    • Erstellung einer Kostenrechnung
    • Beratung bei der Organisation der Finanzbuchhaltung und des Rechnungswesens Ihres Unternehmens
    • Hilfe bei DATEV Programmlösungen und Unterstützung beim Einsatz anderer Software
    • Einsatz moderner IT-Lösungen zur optimalen Organisation für Ihren Vorteil
    • Unterstützung bei der Organisation Ihres Mahnwesens, Mahnungen auch direkt für Sie auf Ihrem Briefbogen
    • Interner und externer Betriebs- und Branchenvergleich
    • Aussagefähige monatliche Auswertungen wie beispielsweise DATEV Controlling-Report
  • null

    Steuererklärungen

    Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

    Dass Selbstständige und Arbeitgeber innerhalb bestimmte Fristen eine Steuererklärung abgeben müssen, ist klar. Aber hätten Sie gedacht, dass auch Arbeitnehmer, deren Einkommenssteuer ja direkt vom Lohn abgezogen wird, unter Umständen steuererklärungspflichtig sind?

    Zum Beispiel wenn Sie Einkünfte von mehreren Arbeitgebern erzielt haben oder auch wenn Sie Nebeneinkünfte von mehr als 410 € haben. Ob auch Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, ermitteln wir gemeinsam bei einem persönlichen Gespräch.

     

    Gerne übernehmen wir die Erstellung und Ausarbeitung der Steuererklärung für

    • natürliche Personen
    • Personengesellschaften
    • Kapitalgesellschaften
    • Vereine
  • null

    Lohn- und Gehaltsabrechnung

    Lohn oder Gehalt? Das sind die Feinheiten

    Lohn, Gehalt, Entgelt, Verdienst – im Allgemeinen werden diese Begriffe kaum voneinander unterschieden. Oftmals verwendet man den Begriff „Lohn“ für das Entgelt eines Arbeiters und „Gehalt“ für das von Angestellten. In Tarifverträgen und in der Gesetzgebung werden diese Feinheiten jedoch so gut wie gar nicht mehr unterschieden.

    Grundsätzlich bezeichnet man eine nach Stunden berechnete Bezahlung für geleistete Arbeit als Lohn.

    Gehalt wird für eine regelmäßige monatliche Bezahlung beispielsweise von Beamten oder Angestellten verwendet.

     

    Wir unterstützen Sie

    • bei der Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung in sämtlichen Bereichen der Wirtschaft
    • bei An- und Abmeldungen Ihrer Arbeitnehmer bei den zuständigen Krankenkassen
    • bei der Jahresmeldung für Rentenversicherungsträger und Berufsgenossenschaften
    • bei der Ausstellung von sonstigen Bescheinigungen zum Beispiel für Arbeitslosenentgelt
    • bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall eines Mitarbeiters, Mutterschafts- und Kindergeld
    • im Rahmen gesetzlicher Prüfungen wie Lohnsteuer, Rentenversicherung, Krankenkassen, Berufsgenossenschaft und Arbeitsamt. Um Beeinträchtigungen Ihres Geschäftsbetriebs zu verhindern, können alle Prüfungen auch in unseren Büroräumen stattfinden oder auf elektronischem Wege abgewickelt werden
  • null

    Baulohn

    Das Besondere an der Baulohnabrechnung

    Im Gegensatz zu anderen Lohnabrechnungen ist der Baulohn wesentlich aufwendiger. Besonderheiten wie beispielsweise die Erfassung der Arbeitsstunden und Ausfallstunden, gesonderte Vergütungsbestandteile oder auch die Saison-Kurzarbeitergeld- Abrechnungen machen die Baulohnabrechnung zu einer Sache für Profis.
    Die besonderen Baulohnregelungen gelten bis auf wenige Ausnahmen für alle Betriebe die sozialkassenpflichtig sind. Also für nahezu alle Baubetriebe in Deutschland. Auch für ausländische Unternehmen, die ihre Beschäftigten nach Deutschland entsenden.

     

    Wir kümmern uns für Sie um

    • die monatliche Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen im Baugewerbe und Baunebengewerbe
    • die korrekte Abrechnung der besonderen Vergütung
  • null

    Jahresabschluss

    Müssen Sie einen Jahresabschluss erstellen?

    Unternehmen, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, müssen mit Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss erstellen. In der Regel sind dies Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

    Aber auch Einzelkaufleute können, abhängig von Umsatz oder Gewinn, verpflichtet sein, Jahresabschlüsse aufzustellen.

     

    In Ihrem Auftrag erstellen wir

    • die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlust-Rechnungen nach HGB für alle Rechtsformen.
    • abweichende Steuerbilanzen
    • den Anhang
    • die E-Bilanz inklusive elektronischer Übermittlung an das Finanzamt
    • Sonderbilanzen, Ergänzungsbilanzen und Auseinandersetzungsbilanzen
    • Zwischenabschlüsse
    • Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
    • und kümmern uns um die Offenlegung/Hinterlegung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses beim elektronischen Bundesanzeiger
  • null

    Steuerliche Beratung

    Steuerberatung ist Vertrauenssache

    Bei einer guten steuerlichen Beratung geht es um mehr als um harte Fakten und bloße Zahlen. Ein guter Steuerberater ist immer auch eine Vertrauensperson, die ihre Mandanten nicht nur berät, sondern auch bei allen steuerlichen Belangen begleitet. Dabei muss ihm das Kunststück gelingen, zwischen gesetzlichen Vorgaben und persönlichen Details stets den größten Vorteil für seinen Auftraggeber herauszuholen.

     

    Verlassen Sie sich auf uns

    • bei allen steuerlichen Fragen
    • bei der Gestaltung Ihrer unternehmerischen Entscheidungen und Planungen
    • wenn Sie als Privatperson Fragen zur Steuer haben oder eine Beratung bei finanziellen Entscheidungen und Vorgängen benötigen
    • wenn Sie Hilfe bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und bei der Ausarbeitung der steuerlichen Belange brauchen
    • in Sachen Erbschafts- und Schenkungssteuer
    • bei der Beratung und der Betreuung steuerlicher Außenprüfungen
    • im Falle außergerichtlicher sowie gerichtlicher Rechtsbehelfe
  • null

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Nicht erst in der Krise ist eine Wirtschaftsberatung sinnvoll und nützlich

    Ein gutes Unternehmensmanagement benötigt Zeit und ein fundiertes Know-how der besonderen Anforderungen. Das Thema Betriebswirtschaft stellt viele Unternehmer jedoch vor schier unlösbare Herausforderungen. Nicht selten lauert dann die Gefahr, falsche Entscheidungen zu treffen und so in eine wirtschaftliche Schieflage zu geraten.

    Eine professionelle Wirtschaftsberatung sollte deshalb schon früher ansetzen und untrennbar mit einer fundierten Steuerberatung verknüpft sein.

     

    Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung. Wir bieten

    • eine allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung
    • Erfolgsrechnungen, auch kurzfristig
    • Hilfe bei der Liquiditäts- und Finanzplanung
    • Cashflow Analysen, Bilanz und Erfolgsanalysen
    • eine umfassende Analyse der Wirtschaftlichkeit und der Planungsrechnung
    • fundierte Bewertungen von Unternehmen
    • Beratung bei der Erstellung interner und externer Betriebsvergleiche
    • Hilfe bei Existenzgründungen
    • Unterstützung bei der Wahl der Rechtsform aus steuerlicher Sicht
    • unser Know-how beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens
    • Organisationsberatung
    • die Planung und Erstellung eines Budgets
    • Beratung im Zusammenhang mit Investitionen, Finanzierungsentscheidungen sowie Leasing, Factoring und ähnliches.
    • Finanzierungsberatung und Erstellung von privaten und betrieblichen Finanzkonzepten
    • eine vorbereitende Vermögensaufstellung für Bankgespräche
    • steuerrechtlich gesicherte Abläufe bei der Unternehmensnachfolge