DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 17.02.2026
Die EU-Kommission hat für das zweite Quartal 2026 die Vorlage eines sog. Steueromnibus angekündigt, mit dem folgende Richtlinien im direkten Steuerbereich vereinfacht werden sollen:
- Richtlinie über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten;
- Richtlinie über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, Abspaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen, sowie für die Verlegung des Sitzes einer Europäischen Gesellschaft oder einer Europäischen Genossenschaft von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat;
- Richtlinie über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten;
- Richtlinie mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts (ATAD);
- Richtlinie über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der EU.
Ziel ist,
- den Berichts- und Compliance-Aufwand für Unternehmen zu reduzieren,
- veraltete und überschneidende Steuerregelungen zu beseitigen,
- Klarstellung von Konzepten in der Steuergesetzgebung,
- Straffung und Vereinfachung der Anwendung der Steuervorschriften, -verfahren und Berichtsanforderungen.
Die von der EU-Kommission veröffentlichte Roadmap zeigt einige mögliche Optionen auf, wie z. B.:
- CFC Regel (beherrschte ausländische Unternehmen) der ATAD: Beseitigung von Überschneidungen mit Säule 2 sowie Harmonisierung der fragmentierten Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten.
- Zinsschrankenregelung nach ATAD: u. a. sollen prozyklische Effekte und die Inflation adressiert werden, ggf. Straffung der Regeln.
- Anwendungsbereich der Mutter-Tochter-Richtlinie, Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie und Fusionsrichtlinie: Verbesserung der Wirksamkeit dieser Richtlinien.
- Verfahrensregeln zur Inanspruchnahme der Vorteile aus der Mutter-Tochter-Richtlinie und der Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie: Verringerung des Verwaltungs- und Compliance Aufwands für Unternehmen und Verbesserung der Funktionsweise der Richtlinien.
- Gezielte, aber sehr begrenzte Änderungen der Richtlinie zu Steuerstreitbeilegungsmechanismen: insb. Klarstellung der Regeln zur Zulassungsphase, um eine einheitliche Anwendung in allen EU-Mitgliedstaaten und eine erleichterte Nutzung durch Steuerpflichtige und Verwaltungen zu gewährleisten.
Die Roadmap kann bis zum 16.03.2026 kommentiert werden. Die Ergebnisse werden in eine Folgenabschätzung und den angekündigten Vereinfachungsvorschlag einfließen.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel
DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 17.02.2026
