DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 01.12.2025
Die EU-Kommission hat am 14.11.2025 einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, um der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) Zugang zu mehrwertsteuerrelevanten Informationen auf EU-Ebene zu geben.
Laut EU-Kommission werden die entstandenen MwSt-Ausfälle im Jahr 2023 durch innergemeinschaftlichen Missing Trader-Mehrwertsteuerbetrug auf einen jährlichen Betrag zwischen 12,5 Milliarden Euro und 32,8 Milliarden Euro geschätzt. Ziel ist, den innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen und die Zusammenarbeit zwischen EUStA, OLAF und den EU-Mitgliedstaaten zu verbessern. Zudem werden im Gegensatz zur heutigen Praxis, bei der Informationen durch bilaterale Kontakte eingeholt werden, Effizienzgewinne erwartet, da Informationen schneller abgerufen werden können.
Der Vorschlag sieht eine Änderung des derzeitigen Rechtsrahmens (Verordnung (EU) Nr. 904/2010) für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer vor, um der EUStA und OLAF direkten Zugang zu Mehrwertsteuerinformationen zu ermöglichen, die zwischen den EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht werden. Dazu übermittelt Eurofisc der EUStA und OLAF alle Informationen über grenzüberschreitenden MwSt-Betrug. Ab 01.09.2026 gewähren die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten EUStA und OLAF über die IT-Systeme der EU zentralen Zugang für gezielte Abfragen mehrwertsteuerrelevanter Informationen. Konkret geht es um:
- MIAS – Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem: Möglichkeit des Abrufens von Informationen über die MwSt-Registrierung und innergemeinschaftliche Umsätze
- IOSS – einzige Anlaufstelle für Einfuhrdaten: Möglichkeit der Einsichtnahme in die Registrierungsdaten von IOSS-Händlern
- CESOP – zentrales elektronisches Zahlungsinformationssystem: Ermöglichung des Zugangs zu Daten bezüglich grenzüberschreitender Zahlungen
- Überwachungsberichte zum IOSS-Verfahren und zum Zollverfahren 42: Bereitstellung von Analyse- und Umsatzinformationen hinsichtlich der Nutzung beider Verfahren
- TNA – Transaction Network Analysis: Möglichkeit für Eurofisc, bestimmte im TNA-System gespeicherte Informationen über direkte Abfragen weiterzugeben
Die EU-Kommission legt Durchführungsrechtsakte vor, in den u. a. die technischen Einzelheiten und praktische Modalitäten, einschließlich eines Zugangskontrollmechanismus und der Nutzerprofile und -kennungen, festgelegt werden.
Die Rechtsvorschriften werden zum 01.07.2030 angepasst, da das zentrale MIAS zu diesem Zeitpunkt in Betrieb geht.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel
DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 01.12.2025
