Bundesregierung, Mitteilung vom 19.12.2025
Mit 6,5 Milliarden Euro-Bundeszuschuss sinken die Strom-Netzentgelte 2026 für alle. Für produzierende Unternehmen und Landwirte bleibt die Stromsteuer dauerhaft niedrig. Das Gesetz hat nun den Bundesrat passiert. Das Wichtigste im Überblick.
Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber erhalten 2026 einen Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Der Zuschuss dämpft die Netzentgelte und damit die Stromkosten für private Haushalte und Unternehmen.
Das Gesetz für den Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten ist am 12. Dezember 2025 in Kraft getreten.
Insgesamt werden Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen – zusammen mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage – im nächsten Jahr um etwa 10 Milliarden Euro entlastet. Mit diesen ersten Schritten für niedrigere Energiekosten will die Bundesregierung die Wirtschaft in Deutschland stärken und helfen, Arbeitsplätze zu sichern.
Stromsteuersenkung für Unternehmen
Zudem will die Bundesregierung den EU-Mindeststeuersatz für Strom für das Produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft ab 2026 verstetigen. Die Änderung des Stromsteuergesetzes hat der Bundestag am 13. November beschlossen. Der Bundesrat hat es nun ebenfalls abschließend gebilligt. Bevor es in Kraft treten kann, muss es im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Um wie viel wird ein privater Haushalt bei den Stromkosten entlastet?
Für einen Haushalt mit einem Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) im Jahr kann die Entlastung durch das niedrigere Netzentgelt rechnerisch etwa 100 Euro betragen.
Das Vergleichsportal Verivox rechnet mit bis zu rund neun Prozent niedrigeren Strompreisen bei vielen Grundversorgern.
Wie hoch die Entlastung im Einzelfall ist, hängt von etlichen Faktoren ab: beispielsweise davon, in welchem Verteilernetz der Haushalt angeschlossen ist, wie und wann Strom verbraucht wird, wie groß die Wohnung und wie gut gedämmt das Wohngebäude ist sowie davon, wie viel Strom etwa die Wärmepumpe verbraucht.
Lohnt sich ein Wechsel des Energieversorgers? Gerade in der Grundversorgung kann Energie teuer sein. Mit einem Wechsel in günstigere Strom- und Gastarife sind zwei- bis dreistellige Einsparungen möglich. Informationen bieten die Verbraucherzentralen und die Bundesnetzagentur.
Müssen Netzbetreiber die Entlastungen an die Stromkundinnen und -kunden weitergeben?
Der Bundeszuschuss wird von den Netzbetreibern bei der Kalkulation der Netzentgelte für 2026 berücksichtigt. Die Kostendämpfung erreicht die Verbraucherinnen und Verbraucher letztlich über die Stromlieferanten.
Die Betreiber sowohl der großen Übertragungsnetze als auch der regionalen Verteilnetze müssen transparent machen, wie sich der Bundeszuschuss auf die Höhe der Netzentgelte auswirkt.
Wer sind die Übertragungsnetzbetreiber?
In Deutschland gibt es vier große Unternehmen, die das Höchstspannungsnetz – die „Stromautobahnen” – Deutschlands betreiben: Amprion, 50Hertz Transmission, TenneT TSO und Transnet BW. Informationen, etwa zu Strompreisen oder zum Ausbau der Stromnetze finden Sie bei der Bundesnetzagentur.
Warum gibt es den Bundeszuschuss für die Netzentgelte nur 2026, nicht auch danach?
Die Bundesregierung hat mit ihrem Zuschuss zu den Netzentgelten und der Abschaffung der Gasspeicherumlage erste Schritte zur Energiekostenentlastung auch für private Haushalte eingeleitet. Ihr Ziel ist eine mittel- und langfristig bezahlbare und sichere Energieversorgung für alle. Daher prüft sie über das Jahr 2026 hinaus weitere zielgerichtete Entlastungen.
Die Finanzierung der Entlastungen ab dem 1. Januar 2026 hat sie im Haushalt verankert.
Wie viele Unternehmen werden durch die niedrigere Stromsteuer entlastet?
Die niedrigere Stromsteuer für rund 600.000 produzierende Unternehmen, Land- und Forstwirte soll ab 2026 auf Dauer gelten, um das Wirtschaftswachstum zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern. Entlastet werden große, aber vor allem auch die vielen mittelständischen Betriebe – angefangen von der Fleischerei, der Bäckerei über energieintensive Industrieunternehmen bis hin zum Baugewerbe.
Der befristete EU-Mindeststeuersatz würde ansonsten Ende 2025 auslaufen. Damit würden sich die Strompreise für die Unternehmen wieder erhöhen und die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Dies gilt es zu vermeiden. Daher hat die Bundesregierung die dauerhafte Stromsteuersenkung für Unternehmen entschieden. Die Entlastung belastet den Bundeshaushalt mit etwa drei Milliarden Euro jährlich.
Wann senkt die Bundesregierung die Stromsteuer für alle?
Die Bundesregierung will die Energiepreise weiter senken, muss aber auch den Haushalt konsolidieren. Um die Stromsteuer ebenfalls für private Haushalte zu senken, wären also entsprechende Spielräume im Haushalt erforderlich.
2026 werden alle Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Energiekosten um insgesamt rund 10 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Private Haushalte können durch den Wegfall der Gasspeicherumlage und niedrigere Netzentgelte im Schnitt bis zu 160 Euro im Jahr sparen.
Quelle: Bundesregierung
Bundesregierung, Mitteilung vom 19.12.2025
