BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 1 – S-2252 / 19 / 10028 :019 vom 11.10.2022
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach §§ 1, 7 KapErhStGsetz (EStG)
Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die o. g. Kapitalmaßnahme Folgendes:
- Die Air Liquide S. A. (Frankreich) hat am 8. Juni 2022 eine Kapitalmaßnahme durchgeführt, bei der Gratisaktien im Verhältnis 1:10 an die Anteilseigner ausgegeben wurden.
- Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen liegen für diese Kapitalmaßnahme die Voraussetzungen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gemäß §§ 1, 7 KapErhStG vor. Die Anschaffungskosten der Altanteile sind nach dem rechnerischen Bezugsverhältnis auf die eingebuchten jungen Anteile zu übertragen. Als Zeitpunkt der Anschaffung der jungen Anteile gilt der Zeitpunkt der Anschaffung der Altanteile.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen