Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.01.2026
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes „zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare“ (21/3735) vorgelegt. Übergreifendes Ziel des Entwurfs ist, in den verschiedenen Bereichen Verfahren, insbesondere den Austausch von Dokumenten und Daten, zu digitalisieren. Der Austausch von Papierdokumenten und die damit einhergehenden Medienbrüche sollen so vermieden werden.
(…)
Der Entwurf soll am Donnerstag, 29. Januar 2026, im vereinfachten Verfahren ohne Aussprache an die Ausschüsse überwiesen werden. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am Mittwochmorgen eine öffentliche Anhörung zu der Vorlage beschlossen. Sie soll am Mittwoch, 25. Februar 2026, von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr stattfinden.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 69/2026
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.01.2026
