BFH, Urteil II R 5/24 vom 25.02.2026
Leitsatz
- Der Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft durch eine zuvor nicht zivilrechtlich an der Gesellschaft beteiligte Person erfüllt – unter den weiteren Voraussetzungen der Norm – den Tatbestand des § 1 Abs. 2a Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) i. d. F. des StÄndG 2001.
- Schuldrechtliche Bindungen reichen nicht aus, um einer Person im Rahmen des § 6 GrEStG eine Beteiligung am Vermögen einer Gesamthand zuzurechnen.
Quelle: Bundesfinanzhof
BFH, Urteil II R 5/24 vom 25.02.2026
