BFH, Urteil IX R 33/22 vom 27.01.2026
Leitsatz
Eine Forderung des Vermieters aus einer für den Mieter bestehenden Rückbauverpflichtung ist nicht bereits zu einem Zeitpunkt zu aktivieren, in dem das Entstehen des Anspruchs noch ungewiss ist.
Quelle: Bundesfinanzhof
BFH, Urteil IX R 33/22 vom 27.01.2026
